Anmeldung

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1
Vertragsabschluss – Anzahlung
1. Der Beherbergungsvertrag zwischen dem Vermieter und dem Gast/Mieter kommt durch die Annahme der Bestellung des Mieters durch den Vermieter zustande. Elektronische Erklärungen (insbesondere E-Mails etc.) gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann und der Zugang zu den bekanntgegebenen Geschäftszeiten des Vermieters erfolgt.

2. Der Vermieter ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. Diese wird von Vermieterseite immer dann gefordert, wenn es sich um kurzfristige Buchungen handelt, bei denen zwischen Bestätigungstag und Anreisetag weniger als sieben Tage liegen. In diesem Fall ist eine Vorauszahlung durch Paypal bzw. Bankblitzüberweisung erforderlich. Die Vorauszahlung muss dann einen Tag vor Anreise spätestens bei Vermieterseite eingegangen sein.

§2
Preise
1. Der gegenwärtige Preis pro gebuchtem Tag für die näher beschriebene Wohneinheit beträgt 50,00 EUR und schließt die Unterbringung von bis zu 2 Personen ein. Weitere Preisgestaltung nur auf Anfrage und nach vorheriger Mitteilung, in welchem Umfang die Wohnung von wieviel Personen genutzt werden wird.

2. Die Zahlung erfolgt, sofern nicht eine Vorauszahlung vereinbart war und diese erfolgt ist, bar am Tag der Anreise/Schlüsselübergabe.

3. Der Vermieter ist berechtigt, die Inbesitznahme der Wohneinheit durch den Gast/Mieter zu verweigern, sofern diese Bedingung nicht erfüllt wird.

4. Der Beherbergungsvertrag wird in aller Regel für eine bestimmte Zeit geschlossen. Es ist bei Anreise für den gesamten Mietzeitraum die Miete in bar zu entrichten.

§3
Beginn und Ende der Beherbergung
1. Die Mieträume stehen am Anreisetag in der Zeit von 14.00 – 18.00 Uhr zum Bezug zur Verfügung.

2. Der Anreisetag zählt als Miettag genauso wie der Abreisetag und ist in Höhe des vereinbarten Preises zu bezahlen.


3. Verzögert sich die Anreise über 18.00 Uhr hinaus, so ist der Gast gehalten, dies rechtzeitig telefonisch oder in anderer Art und Weise mitzuteilen.

4. Sollte der Mieter sich bis 19.00 Uhr weder gemeldet haben noch angereist sein, besteht seitens des Vermieters das Recht, im Rahmen der Schadensminderung den Mietgegenstand für eine weitere Vermietung freizugeben. Um insofern Missverständnissen vorzubeugen, ist der Gast gebeten, die ungefähre Zeit der Anreise auf jeden Fall mitzuteilen.

5. Am Tag der Abreise muss die Mieteinheit bis 10.00 Uhr geräumt und ordnungsgemäß an den Vermieter übergeben sein.

6. Es ist darauf zu achten, dass bei der Rückgabe sämtliche Schlüssel an den Vermieter zurückgegeben werden.

7. Sollte ein Gast ohne die Rückgabe der Schlüssel abreisen, wird neben den entstandenen Kosten für Erneuerung des Schlosses, Beschaffung von Schlüsseln etc. eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 50 Euro fällig.

§4
Rücktritt vom Vertrag/Stornogebühr
A. Rücktritt durch Vermieter:

1. Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Vermieter ohne Nachfristsetzung vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.

2. Ist die Anzahlung fristgerecht geleistet worden, so bleibt die vermietete Einheit bis spätestens 12.00 Uhr des auf den vereinbarten Ankunftstag folgenden Tag reserviert.

3. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen endet die Bereitstellungspflicht des Vermieters ab 12.00 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird.

4. Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Mieters kann der Beherbergungsvertrag durch den Vermieter aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.

B. Rücktritt durch den Mieter:
1. Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung des Gastes aufgelöst werden.

2. Danach ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Gastes nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

  • bis 1 Monat vor Ankunftstag 40 % des gesamten vereinbarten Preises
  • bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % des gesamten vereinbarten Preises
  • in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % des gesamten vereinbarten Preises

§5
Haftungsbestimmungen
1. Für während der Mietzeit entstandene Schäden oder Fehlbestände beim Inventar und Mobiliar haftet der Gast. Der Gast kann sich von seiner Haftungsverpflichtung nur entlasten, wenn er den Vollbeweis dafür erbringt, dass er weder den Schaden noch den Fehlbestand zu vertreten hat.

2. Für eingebrachte Sachen ist der Gast alleine und selbst verantwortlich.

3. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von eingebrachten Sachen jeglicher Art einschließlich des mieterseits eingebrachten Pkws.

4. Die Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen, wie dem Garten, der Leihfahrräder sowie des zur Wohneinheit gehörenden Parkplatzes durch den Gast erfolgt auf dessen eigene Gefahr.

5. Grundsätzlich gilt, dass die Haftung des Vermieters für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist.

6. Ist der Mieter ein Unternehmer, so wird die Haftung des Vermieters für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Mieter die volle Beweislast für das Vorliegen jeglichen Verschuldens.

7. Folgeschäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden nicht ersetzt.

8. Der zu ersetzende Schaden findet auf jeden Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses.

9. Der Vermieter weist ausdrücklich auf die Eigenheiten von historischen Bauwerken hin und die daraus notwendigen Sicherheitsvorkehrungen. Verboten sind insbesondere offenes Feuer in den Wohnungen (gilt auch für Kerzen), Heizdecken, Bügeleisen, Feuerwerk auf dem Anwesen der Familie des Vermieters und andere gefahrgeneigte Tätigkeiten.

Verursacht der Gast durch verbotswidrige Handlungen dieser Art Schäden, so haftet er in vollem Umfange für den eingetretenen Schaden.
10. Darüber hinaus ist jede Haftung in Form von Prospekthaftung oder Internethaftung zwischen den Parteien ausgeschlossen.

§ 6
Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist ausschließlich der Ort, an dem die vermietete Wohneinheit belegen ist.

2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für den Ort der belegenen Wohneinheit zuständige Gericht.

3. Ist der Mieter Verbraucher, so gelten für Klagen gegen den Mieter die allgemeinen Bestimmungen für Verbraucher einschließlich der besonderen Rechte im Rahmen der Europäischen Union und den insoweit gleichstehenden Nichtmitgliedsländern der EU, wie Island, Norwegen und die Schweiz.

In diesem Fall ist für Klagen gegen den Mieter örtlich und sachlich der Wohnsitz des Verbrauchers zuständigkeitsbestimmend.
§7
Sonstiges
Grundsätzlich gilt, dass im Rahmen des zustande gekommenen Vertrages und des damit begründeten Vertrauensverhältnisses zwischen Vermieter und Gast, dass von beiden Seiten bei auftauchenden Fragen und notwendigen Regelungen das sachliche Gespräch gesucht werden sollte.
In diesen Fällen wird sich immer eine sachgerechte Lösung zwischen den Vertragsparteien finden lassen.


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